Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2025
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Innenarchitektur Sudholz GbR, Im Ofenerfeld 13A, 26127 Oldenburg, Deutschland (nachfolgend "Intervorm" genannt) und ihren Kunden.
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die Intervorm gegenüber dem Auftraggeber erbringt, insbesondere für Dienstleistungen im Bereich der Innenarchitektur und 3D-Visualisierung.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Intervorm ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§2 Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation unserer Leistungen stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Beauftragung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn Intervorm dieses Angebot durch Auftragsbestätigung annimmt oder mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnt.
2.3 Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von Intervorm maßgebend.
§3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung oder dem individuell ausgearbeiteten Angebot.
3.2 Intervorm erbringt Leistungen in den Bereichen:
- Innenarchitektur für Wohnräume
- Gewerbliche Raumgestaltung
- 3D-Visualisierung und virtuelle Begehungen
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Intervorm alle für die Ausführung der Dienstleistung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.4 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vollständig und korrekt sind. Für Verzögerungen oder Mängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers beruhen, übernimmt Intervorm keine Haftung.
3.5 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss sind nur im gegenseitigen Einvernehmen und nach schriftlicher Bestätigung möglich. Intervorm behält sich vor, für zusätzliche Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preisen.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist Intervorm berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und Teilrechnungen nach Projektfortschritt zu stellen:
- 30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
- 40% nach Vorlage erster Entwürfe oder Visualisierungen
- 30% nach Fertigstellung und Übergabe
4.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist Intervorm berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§5 Termine und Fristen
5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von Intervorm schriftlich bestätigt wurden.
5.2 Die Einhaltung der Termine setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen und Informationen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus.
5.3 Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn Intervorm die Verzögerung zu vertreten hat.
5.4 Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
§6 Abnahme und Gewährleistung
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Intervorm erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern sie den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
6.2 Bei 3D-Visualisierungen gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übermittlung der finalen Dateien schriftlich wesentliche Mängel rügt.
6.3 Bei Innenarchitekturleistungen erfolgt die Abnahme durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers oder durch Ingebrauchnahme des gestalteten Objekts.
6.4 Mängel sind Intervorm unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Intervorm hat das Recht, Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben.
6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern keine anderen gesetzlichen Fristen gelten.
§7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Alle von Intervorm erstellten Entwürfe, Zeichnungen, 3D-Modelle, Visualisierungen und sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt.
7.2 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Arbeiten für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang.
7.3 Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Veränderung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Intervorm und kann eine zusätzliche Vergütung nach sich ziehen.
7.4 Intervorm behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten zu Präsentations- und Werbezwecken zu nutzen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
7.5 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Er stellt Intervorm von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von Schutzrechten frei.
§8 Haftung
8.1 Intervorm haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Intervorm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Für sonstige Schäden haftet Intervorm nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Intervorm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§9 Vertraulichkeit
9.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des jeweiligen Auftrags zu verwenden.
9.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
9.3 Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der anderen Partei allgemein bekannt werden.
§10 Kündigung
10.1 Verträge können von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
10.2 Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat Intervorm Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Intervorm ist berechtigt, pauschal 40% der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung als ersparte Aufwendungen anzusetzen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die tatsächlich ersparten Aufwendungen höher sind.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§11 Widerrufsrecht für Verbraucher
11.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Informationen zum Widerrufsrecht und ein Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
11.2 Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn Intervorm die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Intervorm verliert.
§12 Datenschutz
12.1 Intervorm erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
12.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Oldenburg, Deutschland, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
13.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Kontaktdaten
Innenarchitektur Sudholz GbR
Im Ofenerfeld 13A
26127 Oldenburg
Deutschland
Telefon: +49 441 600 19 55
E-Mail: admin@intervorm.com